Rechtssatz RS0014470
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014470
Entscheidungsdatum
16.09.1987
Rechtssatz
Der AG ist nicht berechtigt, einseitig und eigenmächtig von getroffenen Gehaltsvereinbarungen abzugehen. Durch die - wenn auch einverständliche - Abmeldung einer AN als gewerberechtliche Geschäftsführerin wird der Angestelltendienstvertrag nicht schlechthin "hinfällig" und auch aus einer Beschränkung des Wirkungsbereiches kann nicht der konkludente Entfall der Gehaltsvereinbarung abgeleitet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0014470
Dokumentnummer
JJR_19870916_OGH0002_009OBA00067_8700000_001