Rechtssatz RS0014508
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014508
Entscheidungsdatum
12.10.1988
Rechtssatz
Bezieht ein AN ein über dem KV liegendes Entgelt und erklärt anläßlich der Betriebsübernahme der Betriebsübernehmer den AN nur zu einem geringeren Entgelt zu beschäftigen, so kommt durch die Fortsetzung der Tätigkeit durch den AN ein Arbeitsvertrag zu den vom AG angebotenen Bedingungen zustande, wenn auch der AN erkkärt, auf der Bezahlung des vor der Betriebsübernahme bezogenen Entgeltes zu bestehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0014508
Dokumentnummer
JJR_19881012_OGH0002_009OBA00131_8800000_001