Rechtssatz RS0014526
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0014526
Entscheidungsdatum
19.05.1993
Rechtssatz
Jahrelange Aufrechterhaltung einer ziffermäßig bestimmten überkollektivvertraglichen Entlohnung ( sechsmalige Erhöhung in vier Jahren ) führt zu einer entsprechenden schlüssigen Ergänzung des Einzelarbeitsvertrages. ( § 48 ASGG ).Jahrelange Aufrechterhaltung einer ziffermäßig bestimmten überkollektivvertraglichen Entlohnung ( sechsmalige Erhöhung in vier Jahren ) führt zu einer entsprechenden schlüssigen Ergänzung des Einzelarbeitsvertrages. ( Paragraph 48, ASGG ).
Entscheidungstexte
- 9 ObA 205/89
Entscheidungstext OGH 13.09.1989 9 ObA 205/89
- 9 ObA 66/93
Entscheidungstext OGH 19.05.1993 9 ObA 66/93
Ähnlich; Beisatz: Hier: alljährliche Erhöhung des überkollektivvertraglichen Entgelts um den Satz, um den die kollektivvertraglichen Mindestgehälter angehoben wurden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0014526
Dokumentnummer
JJR_19890913_OGH0002_009OBA00205_8900000_001