Rechtssatz RS0015063
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0015063
Entscheidungsdatum
26.04.1947
Rechtssatz
Der Rechtsgrundsatz des § 430 ABGB ist nicht anwendbar, wenn der Hauseigentümer eine vermietete Wohnung während einer vorübergehenden Abwesenheit des Mieters neuerdings vermietet. In einem solchen Fall kann der erste Mieter auf Rückgabe des Mietgegenstandes klagen.Der Rechtsgrundsatz des Paragraph 430, ABGB ist nicht anwendbar, wenn der Hauseigentümer eine vermietete Wohnung während einer vorübergehenden Abwesenheit des Mieters neuerdings vermietet. In einem solchen Fall kann der erste Mieter auf Rückgabe des Mietgegenstandes klagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0015063
Dokumentnummer
JJR_19470426_OGH0002_0010OB00158_4700000_001