Rechtssatz RS0016036
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016036
Entscheidungsdatum
06.06.1951
Rechtssatz
Hat ein Unternehmer die Bestellung eines Werkes mit Erweckung oder durch Ausnützung irriger Vorstellungen erwirkt ( sogenanntes "Anreissen" ), so ist der Besteller zur Zuhaltung des Vertrages nicht verpflichtet. Die Bezeichnung als "Ingenieursbüro" ist nicht geeignet, Interessenten darüber aufzuklären, daß es sich um keine Erzeugerfirma, sondern um ein Industrieberatungsunternehmen handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0016036
Dokumentnummer
JJR_19510606_OGH0002_0010OB00307_5100000_001