Rechtssatz RS0016046
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016046
Entscheidungsdatum
09.11.1960
Rechtssatz
Listige Irreführung des Käufers eines Musikautomaten durch den Vertreter der Verkäuferin ( Zusage, als Ratenzahlung nur das jeweilige Einspielergebnis leisten zu müssen; Hinweis, daß der gleichzeitig zu unterfertigende Antrag auf Gewährung eines Teilzahlungskredites mit Verpflichtung zur Zahlung von Raten in bestimmter Höhe nur eine Formsache sei ) kann auch gegen das Finanzierungsinstitut, das den Vertreter in ihrem Interesse handeln läßt, eingewendet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0016046
Dokumentnummer
JJR_19601109_OGH0002_0010OB00287_6000000_001