Rechtssatz RS0016142
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016142
Entscheidungsdatum
13.06.1979
Rechtssatz
Ein konstitutives Anerkenntnis kann wegen eines Irrtums über seine Grundlage angefochten werden, wenn nämlich die Parteien gewisse Umstände bei den Besprechungen vor Abgabe des Anerkenntnisses als unstrittig annahmen; das gilt auch für eine Wechselschuld im Rechtsstreit gegen den Wechselaussteller.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0016142
Dokumentnummer
JJR_19790613_OGH0002_0010OB00626_7900000_002