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Rechtssatz RS0016147

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016147

Geschäftszahl

4Ob78/60

Entscheidungsdatum

21.07.1960

Rechtssatz

Die Äußerung des Dienstgebers dem Dienstnehmer gegenüber, er sei im Betrieb nicht geboren und werde dort auch nicht sterben, gefolgt von der Äußerung des Dienstnehmers "Also, da kann ich ja gehen" und der des Dienstgebers "Ich kann dich nicht halten", ist als einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu beurteilen. Diese Äußerungen können nur dahin verstanden werden, daß sich beide Parteien einigten, das Dienstverhältnis zu beenden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 78/60
    Entscheidungstext OGH 21.07.1960 4 Ob 78/60
    Veröff: SozM IA/d,411

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0016147

Dokumentnummer

JJR_19600721_OGH0002_0040OB00078_6000000_001