Rechtssatz RS0016147
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016147
Entscheidungsdatum
21.07.1960
Rechtssatz
Die Äußerung des Dienstgebers dem Dienstnehmer gegenüber, er sei im Betrieb nicht geboren und werde dort auch nicht sterben, gefolgt von der Äußerung des Dienstnehmers "Also, da kann ich ja gehen" und der des Dienstgebers "Ich kann dich nicht halten", ist als einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses zu beurteilen. Diese Äußerungen können nur dahin verstanden werden, daß sich beide Parteien einigten, das Dienstverhältnis zu beenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0016147
Dokumentnummer
JJR_19600721_OGH0002_0040OB00078_6000000_001