Rechtssatz RS0016287
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016287
Entscheidungsdatum
04.05.1994
Rechtssatz
Bringt der AN seinen Unterwerfungswillen durch die widerspruchslose Kenntnisnahme einer Klausel im Dienstvertrag , wonach eine Dienstordnung in der jeweils geltenden Fassung Anwendung finden soll , zum Ausdruck , kann der AG nach Treu und Glauben annehmen , daß er im Falle der Ablehnung der betreffenden Klausel widersprechen werde . Er hat sich daher durch sein Schweigen der Vertragsbestimmung unterworfen. ( hier: VO der Stadt Klagenfurt )
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016287
Dokumentnummer
JJR_19940504_OGH0002_009OBA00063_9400000_001