Rechtssatz RS0016508
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016508
Entscheidungsdatum
16.11.2007
Rechtssatz
Der Liegenschaftseigentümer hat seinem Nachbarn auch dann - verschuldensunabhängig - Ersatz nach § 364a ABGB für die das ortsübliche Ausmaß überschreitenden Immissionen zu leisten, die durch eine behördlich genehmigte Anlage verursacht werden, die nicht er, sondern ein Dritter mit seiner Zustimmung (als Mieter, Pächter, Prekarist) auf seinem Grundstück betreibt.Der Liegenschaftseigentümer hat seinem Nachbarn auch dann - verschuldensunabhängig - Ersatz nach Paragraph 364 a, ABGB für die das ortsübliche Ausmaß überschreitenden Immissionen zu leisten, die durch eine behördlich genehmigte Anlage verursacht werden, die nicht er, sondern ein Dritter mit seiner Zustimmung (als Mieter, Pächter, Prekarist) auf seinem Grundstück betreibt.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 589/93
Entscheidungstext OGH 14.07.1994 8 Ob 589/93
Veröff: SZ 67/131
- 1 Ob 135/97b
Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob 135/97b
Auch
- 7 Ob 189/07f
Entscheidungstext OGH 16.11.2007 7 Ob 189/07f
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0016508
Dokumentnummer
JJR_19940714_OGH0002_0080OB00589_9300000_001