Rechtssatz RS0016642
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016642
Entscheidungsdatum
28.04.2022
Rechtssatz
Die im Wissen aller Umstände auf § 1120 ABGB gestützte Aufkündigung eines auf 99 Jahre unter Vorauszahlung des Bestandzinses abgeschlossenen Mietvertrages über ein unverbautes Grundstück, auf dem der Bestandnehmer auf eigene Kosten ein Wohnhaus errichtet hat, durch den Käufer des Grundstückes widerstreitet den guten Sitten.Die im Wissen aller Umstände auf Paragraph 1120, ABGB gestützte Aufkündigung eines auf 99 Jahre unter Vorauszahlung des Bestandzinses abgeschlossenen Mietvertrages über ein unverbautes Grundstück, auf dem der Bestandnehmer auf eigene Kosten ein Wohnhaus errichtet hat, durch den Käufer des Grundstückes widerstreitet den guten Sitten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0016642
Zuletzt aktualisiert am
06.07.2022
Dokumentnummer
JJR_19830427_OGH0002_0010OB00501_8300000_003