Rechtssatz RS0016709
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016709
Entscheidungsdatum
19.12.2018
Rechtssatz
Das Versprechen des Auftragnehmers den Auftraggeber "gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten" ist als Belastungsübernahme iS des § 1404 ABGB zu qualifizieren und ist auch bei allfälliger Monopolstellung des Auftraggebers nicht sittenwidrig, wenn die entsprechenden Mehrkosten bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen.Das Versprechen des Auftragnehmers den Auftraggeber "gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten" ist als Belastungsübernahme iS des Paragraph 1404, ABGB zu qualifizieren und ist auch bei allfälliger Monopolstellung des Auftraggebers nicht sittenwidrig, wenn die entsprechenden Mehrkosten bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 511/74
Entscheidungstext OGH 19.03.1974 4 Ob 511/74
- 7 Ob 207/15i
Entscheidungstext OGH 16.12.2015 7 Ob 207/15i
Auch
- 8 Ob 150/18v
Entscheidungstext OGH 19.12.2018 8 Ob 150/18v
Auch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0016709
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019
Dokumentnummer
JJR_19740319_OGH0002_0040OB00511_7400000_001