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Entscheidung 7 Ob 207/15i×

Entscheidung 7 Ob 207/15i

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0000015 Rechtssatz 06.03.1973Zivilrecht
Bei Bewilligung der Exekution ist von den Angaben des Exekutionsantrages auszugehen und daher nicht zu prüfen, ob das Exekutionsobjekt besteht oder nicht.
RS0001921 Rechtssatz 28.11.1979Zivilrecht
Von der betreibenden Partei kann nicht gefordert werden, die zu pfändende Forderung in allen Details schon im Exekutionsantrag anzugeben, was im übrigen auch nur selten möglich wäre. Fehler und Ungenauigkeiten, die auch bei genauer Kenntnis der Rechtsbezieh …
RS0002035 Rechtssatz 19.04.1967Zivilrecht
Eine Spezifikation der zu pfändenden Forderung kann nur dann unterbleiben, wenn nach dem Exekutionsantrag dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner nur eine einzige Forderung zusteht. Wird die zu pfändende Forderung aber aus einem Rechtsverhältnis (z.B. G …
RS0002038 Rechtssatz 16.10.1964Zivilrecht
Am Erfordernis einer Spezifikation der in Exekution gezogenen Forderung ist festzuhalten, wenn nach der Sach- und Rechtslage dem Verpflichteten gegen den Drittschuldner verschiedene Forderungen zustehen können, weil bei letzterem sonst Zweifel auftreten kön …
RS0002041 Rechtssatz 23.03.1976Zivilrecht
Kommt nach der Aktenlage nur eine Forderung (EvBl 1965/93) bzw nur eine unbeschränkt pfändbare Forderung (EvBl 1970/236) in Betracht, so sind nähere Angaben entbehrlich, kommen hingegen mehrere, namentlich hinsichtlich ihrer Pfändbarkeit unterschiedlich zu …
RS0002076 Rechtssatz 14.11.1978Zivilrecht
Dem Erfordernis des § 54 Abs 1 Z 3 EO nach Bezeichnung des Exekutionsobjektes ist bei einer Forderungspfändung entsprochen, wenn sowohl der Drittschuldner als auch der Verpflichtete erkennen können, welche Forderung in Exekution gezogen wird.
RS0016709 Rechtssatz 19.03.1974Zivilrecht
Das Versprechen des Auftragnehmers den Auftraggeber "gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten" ist als Belastungsübernahme iS des § 1404 ABGB zu qualifizieren und ist auch bei allfälliger Monopolstellung des Auftraggebers nicht sittenwidrig, wenn die …
RS0017111 Rechtssatz 28.11.1978Zivilrecht
Als Grundlage der außervertraglichen Haftung eines Warenherstellers kommt - mangels positiv - rechtlicher Sonderregelung - nur die Berufung auf die von Lehre und Rechtsprechung gebilligten vertraglichen Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten zu Gunsten des …
RS0017119 Rechtssatz 26.04.1988Zivilrecht
Die Erfüllungsübernahme ist wegen des Eigeninteresses des Hauptschuldners ein "unechter Vertrag zugunsten Dritter", für den § 1404 Satz 2 ABGB ausdrücklich anordnet, daß dem Gläubiger daraus unmittelbar kein Recht erwächst. Es ist daher gar nicht zu prüfen, …
RS0097736 Rechtssatz 30.01.1996Zivilrecht
Der Erfüllungsübernehmer ist gegenüber dem Schuldner verpflichtet, ihn klag- und schadlos zu halten; gegenüber dem Gläubiger trifft ihn keine Pflicht. Er wird ersatzpflichtig, wenn der Schuldner in die Lage kommt, trotz der Erfüllungsübernahme zahlen zu müs …
RS0110900 Rechtssatz 16.09.1998Zivilrecht
Ob Rechtsmissbrauch vorliegt, ist eine nach den Umständen des Einzelfalles zu klärende Rechtsfrage (so schon 10 ObS 152/91).