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Rechtssatz RS0016793×

Rechtssatz RS0016793

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0016793

Geschäftszahl

3Ob608/82; 7Ob265/01y; 6Ob95/16p

Entscheidungsdatum

27.06.2016

Rechtssatz

Als sogenannter Knebelungsvertrag ist ein Vertragshändlervertrag zB dann sittenwidrig, wenn die Kündigungsmöglichkeiten und die Kündigungsfolgen so gestaltet wären, dass eine Lösung der Eingliederung in die Organisation des Lieferanten oder Herstellers nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich wäre, so dass der Vertragshändler in seiner unternehmerischen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit in sittenwidriger Weise eingeschränkt wäre.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 608/82
    Entscheidungstext OGH 29.11.1982 3 Ob 608/82
  • 7 Ob 265/01y
    Entscheidungstext OGH 07.12.2001 7 Ob 265/01y
  • 6 Ob 95/16p
    Entscheidungstext OGH 27.06.2016 6 Ob 95/16p
    Vgl auch; Beisatz: Hier: Gröbliche Benachteiligung („Knebelung“) durch eine Klausel in einer Bürgschaftserklärung, als darin die Haftung für künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge unwiderruflich übernommen wird und gleichzeitig eine Kündigung des Bürgschaftsvertrags nur mit Zustimmung des Sozialversicherungsträgers möglich ist, da die Bürgen so „bis in alle Zukunft für alle Sozialversicherungsbeiträge“ und ohne die Möglichkeit, diese Haftung zu beschränken, haften würden. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0016793

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2016

Dokumentnummer

JJR_19821129_OGH0002_0030OB00608_8200000_001