Rechtssatz RS0016793
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0016793
Geschäftszahl
3Ob608/82; 7Ob265/01y; 6Ob95/16p
Entscheidungsdatum
27.06.2016
Rechtssatz
Als sogenannter Knebelungsvertrag ist ein Vertragshändlervertrag zB dann sittenwidrig, wenn die Kündigungsmöglichkeiten und die Kündigungsfolgen so gestaltet wären, dass eine Lösung der Eingliederung in die Organisation des Lieferanten oder Herstellers nur unter unzumutbaren Bedingungen möglich wäre, so dass der Vertragshändler in seiner unternehmerischen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit in sittenwidriger Weise eingeschränkt wäre.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 608/82
Entscheidungstext OGH 29.11.1982 3 Ob 608/82
- 7 Ob 265/01y
Entscheidungstext OGH 07.12.2001 7 Ob 265/01y
- 6 Ob 95/16p
Entscheidungstext OGH 27.06.2016 6 Ob 95/16p
Vgl auch; Beisatz: Hier: Gröbliche Benachteiligung („Knebelung“) durch eine Klausel in einer Bürgschaftserklärung, als darin die Haftung für künftig fällig werdende Sozialversicherungsbeiträge unwiderruflich übernommen wird und gleichzeitig eine Kündigung des Bürgschaftsvertrags nur mit Zustimmung des Sozialversicherungsträgers möglich ist, da die Bürgen so „bis in alle Zukunft für alle Sozialversicherungsbeiträge“ und ohne die Möglichkeit, diese Haftung zu beschränken, haften würden. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0016793
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2016
Dokumentnummer
JJR_19821129_OGH0002_0030OB00608_8200000_001