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Rechtssatz RS0017085

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017085

Geschäftszahl

6Ob584/88

Entscheidungsdatum

16.06.1988

Rechtssatz

Wer seinen Ehepartner, der wegen eines akuten Zahnschmerzes einen - Sonntagsdienst versehenden Dentisten oder - Facharzt in dessen Ordination aufsucht, bis in die Ordinationsräumlichkeiten begleitet, steht der vom Patienten gesuchten Leistung, schon wegen der Möglichkeit eines vorzunehmenden Eingriffes und dessen Folgen für den Patienten, derart nahe, daß der Behandler nach dem Behandlungsvertrag auch ihm als Begleiter des Patienten zur Beobachtung zumutbarer Vorsichtsmaßnahmen verpflichtet ist, um ihn in den Ordinationsräumen und den dazugehörigen Anlagen vor Körperschaden zu bewahren.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 584/88
    Entscheidungstext OGH 16.06.1988 6 Ob 584/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0017085

Dokumentnummer

JJR_19880616_OGH0002_0060OB00584_8800000_001