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Rechtssatz RS0017671

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0017671

Geschäftszahl

1Ob679/87

Entscheidungsdatum

09.12.1987

Rechtssatz

Fördert eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gegenstand Vermögensberatung ist, durch von ihr vermittelten Abschluß von Kreditverträgen und Versicherungsverträgen nach der Art ihres Vorgehens für alle Beteiligten erkennbar in erster Linie die wirtschaftlichen Interessen ihrer Gesellschafter, liegt eine weit über das Wesen drittfinanzierter Verträge hinausgehende wirtschaftliche Einheit vor. Kam der auf Vermögensberatung gerichtete Geschäftsbesorgungsvertrag nicht zustande, können auch die formell rechtswirksam mit den Gesellschaftern des Vermögensberatungsunternehmen abgeschlossenen Verträge (hier: Kreditvertrag) wegen Fehlens der Geschäftsgrundlage keinen Bestand haben.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 679/87
    Entscheidungstext OGH 09.12.1987 1 Ob 679/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0017671

Dokumentnummer

JJR_19871209_OGH0002_0010OB00679_8700000_001