Rechtssatz RS0018030
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018030
Entscheidungsdatum
03.05.1994
Rechtssatz
Fabriksneu ist das Gerät jedenfalls noch dann, wenn es vor der Auslieferung noch nicht seiner bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt wurde, sodaß eine mit einer solchen Benützung verbundene Wertminderung nicht in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018030
Dokumentnummer
JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_002