Rechtssatz RS0018256
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018256
Entscheidungsdatum
24.11.1998
Rechtssatz
Hat der Käufer die Ware nur mit Vorbehalt übernommen, so kann er sich damit die Nichterfüllungsansprüche erhalten; das trifft aber dann nicht zu, wenn sich der beim Vorbehalt angeführte Grund als nicht stichhältig erweist.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 555/94
Entscheidungstext OGH 03.05.1994 1 Ob 555/94
- 7 Ob 288/98y
Entscheidungstext OGH 24.11.1998 7 Ob 288/98y
Vgl auch; Beisatz: Eine Übernahme unter Vorbehalt ist möglich, aber nur beschränkt wirksam. Der Vorbehalt der Verbesserung ist nur unter Hinweis auf konkrete Mängel zulässig. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0018256
Dokumentnummer
JJR_19940503_OGH0002_0010OB00555_9400000_003