Rechtssatz RS0018634
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018634
Entscheidungsdatum
15.06.1983
Rechtssatz
Wurde eine aus mehreren Geräten bestehende Großkücheneinrichtung unter Verantwortung des Lieferanten für die funktionsgerechte Aufstellung aller Geräte bestellt und weist ein Gerät erhebliche, aber verbesserungsfähige Einschränkungen seiner Gebrauchsfähigkeit auf, wird der gesamte Betrag bis zur Durchführung der geforderten Verbesserung nicht fällig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0018634
Dokumentnummer
JJR_19830615_OGH0002_0010OB00670_8300000_001