Rechtssatz RS0018763
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0018763
Entscheidungsdatum
25.02.2025
Rechtssatz
Auch in der Änderung der erhobenen Mängelrüge durch Unterstellung eines anderen Mangels oder durch Geltendmachung eines neuen Mangels der Sache liegt eine Änderung des Klagegrundes der Gewährleistungsklage. Der Kläger kann auch während des Prozesses im Wege einer Klagsänderung nach Ablauf der Frist des § 933 ABGB einen anderen Gewährleistungsanspruch erheben, also etwa statt der geltend gemachten Preisminderung die Wandelung verlangen.Auch in der Änderung der erhobenen Mängelrüge durch Unterstellung eines anderen Mangels oder durch Geltendmachung eines neuen Mangels der Sache liegt eine Änderung des Klagegrundes der Gewährleistungsklage. Der Kläger kann auch während des Prozesses im Wege einer Klagsänderung nach Ablauf der Frist des Paragraph 933, ABGB einen anderen Gewährleistungsanspruch erheben, also etwa statt der geltend gemachten Preisminderung die Wandelung verlangen.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 204/59
Entscheidungstext OGH 29.04.1959 5 Ob 204/59
Veröff: EvBl 1959/222 S 381
- 1 Ob 662/85
Entscheidungstext OGH 13.11.1985 1 Ob 662/85
nur: Der Kläger kann auch während des Prozesses im Wege einer Klagsänderung nach Ablauf der Frist des § 933 ABGB einen anderen Gewährleistungsanspruch erheben, also etwa statt der geltend gemachten Preisminderung die Wandelung verlangen. (T1) Veröff: SZ 58/174 = JBl 1986,245 = RZ 1986/43 S 140
- 1 Ob 707/85
Entscheidungstext OGH 11.12.1985 1 Ob 707/85
nur T1
- 3 Ob 535/87
Entscheidungstext OGH 16.12.1987 3 Ob 535/87
nur T1
- 7 Ob 541/95
Entscheidungstext OGH 08.11.1995 7 Ob 541/95
Vgl auch; nur T1; Beisatz: Der Beklagte kann das zunächst auf Verbesserung abzielende (mangelnde Fälligkeit des Werklohnes infolge Verbesserungsverzug), mit der Einrede verbundene Gewährleistungsbegehren nachträglich auf ein Wandlungsbegehren ändern. (T2)
- 7 Ob 115/02s
Entscheidungstext OGH 30.10.2002 7 Ob 115/02s
Vgl auch; nur T1; Beis wie T2
- 6 Ob 134/08m
Entscheidungstext OGH 07.07.2008 6 Ob 134/08m
Auch; Beisatz: Umstieg von einem Gewährleistungsbehelf auf einen anderen wie etwa von der Preisminderung auf die Wandlung stellt eine Klagsänderung dar. (T3)
- 5 Ob 52/18k
Entscheidungstext OGH 15.05.2018 5 Ob 52/18k
Auch
- 4 Ob 7/25w
Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 25.02.2025 4 Ob 7/25w
nur T1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0018763
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2025
Dokumentnummer
JJR_19590429_OGH0002_0050OB00204_5900000_001