Rechtssatz RS0019142
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019142
Entscheidungsdatum
20.09.1990
Rechtssatz
Auch beim Auftrag auf den Todesfall ist zwischen dem Valutaverhältnis und dem Deckungsverhältnis zu unterscheiden. Im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Begünstigtem wird beim Auftrag auf den Todesfall in der Regel ein Vermächtnis oder eine Schenkung beabsichtigt sein. Ist der Begünstigte aber Gläubiger des Auftraggebers, kann es sich auch um eine Zuwendung erfüllungshalber handeln. Das Vorliegen mehrerer Rechtsverhältnisse ist auch kollisionsrechtlich zu beachten.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 600/90
Entscheidungstext OGH 20.09.1990 7 Ob 600/90
Veröff: JBl 1991,312 (Eccher) = ZfRV 1991,471 (Zemen)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0019142
Dokumentnummer
JJR_19900920_OGH0002_0070OB00600_9000000_001