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Rechtssatz RS0019251×

Rechtssatz RS0019251

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019251

Geschäftszahl

1Ob569/79

Entscheidungsdatum

02.05.1979

Rechtssatz

Aus dem Umstand, daß der Gastwirt einen Skiständer im Hausflur aufstellt, kann noch nicht auf das Anbot zum stillschweigenden Abschluß eines Verwahrungsvertrages geschlossen werden. Die Benützung erfolgt - auch ohne entsprechenden Hinweis - auf eigene Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn der Ständer so angebracht wird, daß er vom Wirt im Auge behalten werden kann.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 569/79
    Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 569/79
    Veröff: EvBl 1980/1 S 11 = SZ 52/70

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019251

Dokumentnummer

JJR_19790502_OGH0002_0010OB00569_7900000_001