Rechtssatz RS0019251
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019251
Entscheidungsdatum
02.05.1979
Rechtssatz
Aus dem Umstand, daß der Gastwirt einen Skiständer im Hausflur aufstellt, kann noch nicht auf das Anbot zum stillschweigenden Abschluß eines Verwahrungsvertrages geschlossen werden. Die Benützung erfolgt - auch ohne entsprechenden Hinweis - auf eigene Gefahr. Dies gilt auch dann, wenn der Ständer so angebracht wird, daß er vom Wirt im Auge behalten werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0019251
Dokumentnummer
JJR_19790502_OGH0002_0010OB00569_7900000_001