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Rechtssatz RS0019507

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019507

Geschäftszahl

5Ob507/85

Entscheidungsdatum

15.01.1985

Rechtssatz

Enthalten die Geschäftsbedingungen über Kreditkarten (Z - Visa - Karte) die Bestimmung, daß die Wirksamkeit der jederzeit möglichen Kündigung des Vertrages bezüglich der Zusatzkarte von der Rücksendung dieser Karte abhängig gemacht wird, so gilt der Vertrag - im Hinblick auf die vor Vertragsabschluß erteilte Information ("die Zusatzkaste sei mit der Zeichnungsberechtigung für ein Konto vergleichbar") - ohne die Bestimmung betreffend die Rücksendung der Karte. Die Bank ist in einem solchen Fall verpflichtet, dem Begehren "auf Sperrung der Kreditberechtigung für die Zusatzkarte" im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren sogleich Rechnung zu tragen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 507/85
    Entscheidungstext OGH 15.01.1985 5 Ob 507/85
    Veröff: EvBl 1985/148 S 686

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0019507

Dokumentnummer

JJR_19850115_OGH0002_0050OB00507_8500000_001