Rechtssatz RS0019600
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019600
Geschäftszahl
8Ob527/80 (8Ob528/80); 1Ob538/82; 1Ob576/82; 4Ob553/87; 8Ob1550/90; 4Ob127/06i; 6Ob172/18i
Entscheidungsdatum
25.10.2018
Rechtssatz
Ob jemand als Bote oder Vertreter eines anderen anzusehen ist, richtet sich allein nach seinem tatsächlichen Auftreten gegenüber dem Geschäftsgegner.
Entscheidungstexte
- 8 Ob 527/80
Entscheidungstext OGH 15.12.1980 8 Ob 527/80
- 1 Ob 538/82
Entscheidungstext OGH 19.05.1982 1 Ob 538/82
Veröff: JBl 1984,37 = SZ 55/75
- 1 Ob 576/82
Entscheidungstext OGH 15.09.1982 1 Ob 576/82
- 4 Ob 553/87
Entscheidungstext OGH 29.09.1987 4 Ob 553/87
Beisatz: Bote ist derjenige, von dem der Kontrahent den Eindruck haben muß, daß er für die abgegebene (oder zu empfangende) Willenserklärung nur eine Übermittlerfunktion ausübt (so schon SZ 55/75 mit weiteren Nachweisen. (T1) Veröff: JBl 1989,107 (zustimmend Kömürcü-Spielbüchler)
- 8 Ob 1550/90
Entscheidungstext OGH 12.07.1990 8 Ob 1550/90
Auch; Beisatz: Hier: Die Beantwortung der Frage, ob der Erklärende als Vertreter oder Bote gehandelt hat, ist stets von den Umständen des Einzelfalles abhängig und deshalb nicht von über den speziellen Fall hinausgehender Bedeutung. (T2)
- 4 Ob 127/06i
Entscheidungstext OGH 28.09.2006 4 Ob 127/06i
Vgl auch; Beisatz: Erweckt der potenzielle Erklärungsempfänger nach der Verkehrsauffassung gegenüber seinem Vertragspartner den Eindruck, er habe einen Dritten ermächtigt, für ihn Erklärungen entgegen zu nehmen, ist dieser Dritte als Empfangsbote dem Risikobereich des Erklärungsempfängers zuzurechnen; er nimmt dann die Erklärungen für diesen entgegen. (T3)
- 6 Ob 172/18i
Entscheidungstext OGH 25.10.2018 6 Ob 172/18i
Beis wie T1; Beis wie T2; Beisatz: Auch die Frage, ob jemand überhaupt als Bote tätig war oder gar nicht zuzurechnen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019600
Zuletzt aktualisiert am
05.12.2018
Dokumentnummer
JJR_19801215_OGH0002_0080OB00527_8000000_001