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Rechtssatz RS0019756

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019756

Geschäftszahl

6Ob779/83

Entscheidungsdatum

28.03.1985

Rechtssatz

Tritt jemand unter seinem bürgerlichen Namen auf und verhält er sich so, daß er für den Inhaber des Unternehmens (hier: eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gehalten werden konnte, dann "zielt" das Rechtsgeschäft auf ihn selbst ab. Das Vorliegen sogenannter Unternehmensbezogener Rechtsgeschäfte allein ist kein ausreichender Anhaltspunkt dafür, daß der Vertragspartner damit hätte rechnen müssen, der so Auftretende sei nur Vertreter.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 779/83
    Entscheidungstext OGH 28.03.1985 6 Ob 779/83
    Veröff: RdW 1985,337

Schlagworte

GmbH GesmbH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0019756

Dokumentnummer

JJR_19850328_OGH0002_0060OB00779_8300000_001