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Rechtssatz RS0019824

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0019824

Geschäftszahl

5Ob609/85; 3Ob593/87

Entscheidungsdatum

18.05.1988

Rechtssatz

Wurde dem Dritten die Aufhebung der Vollmacht mitgeteilt, kommt ein wirksamer Vertrag mit dem Geschäftsherrn nicht zustande, auch wenn der Machthaber Rechtsanwalt ist, Überzeugungskraft besitzt und durch Vorweis einer Gerichtsentscheidung den Eindruck zu erwecken versucht, die unwiderrufliche Vollmacht könne gar nicht aufgehoben sein. Der Dritte hat in einem solchen Fall beim Geschäftsherrn rückzufragen und sich Aufklärung zu verschaffen. Tut er dies nicht und stellt sich später heraus, daß die Zusicherungen des Machthabers unrichtig waren, kann er sich nicht darauf berufen, daß ihm die Aufhebung der Vollmacht ohne sein Verschulden nicht bekannt war.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 609/85
    Entscheidungstext OGH 17.12.1985 5 Ob 609/85
  • 3 Ob 593/87
    Entscheidungstext OGH 18.05.1988 3 Ob 593/87

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0019824

Dokumentnummer

JJR_19851217_OGH0002_0050OB00609_8500000_003