Rechtssatz RS0019844
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0019844
Entscheidungsdatum
13.02.2018
Rechtssatz
Widerruf einer unkündbaren Vollmacht, wenn der Machthaber gegen die ihm obliegenden Treueverpflichtungen verstoßen oder ein Verhalten gesetzt hat, welches begründete Zweifel erregen kann, daß er seiner Treuepflicht nachgekommen ist und ihr in Zukunft nachkommen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019844
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2018
Dokumentnummer
JJR_19760624_OGH0002_0070OB00555_7600000_005