Rechtssatz RS0020112
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020112
Entscheidungsdatum
04.06.1987
Rechtssatz
Ein Kaufvertrag ist das Versprechen der Kaufsache gegen das Versprechen einer bestimmten Summe Geldes. Er ist der schuldrechtliche Rechtswirkungen auslösende Titel, das Grundgeschäft, das die Einigung über die Kaufsache als Gegenstand der Verkäuferpflichten und über den Preis enthalten muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0020112
Dokumentnummer
JJR_19870604_OGH0002_0070OB00566_8700000_001