Rechtssatz RS0020580
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0020580
Entscheidungsdatum
08.06.1993
Rechtssatz
Der Finanzierer erwirbt im Rahmen des drittfinanzierten Kaufes bei der Darlehenskonstruktion nicht nur die einwendungsbehaftete Kaufpreisforderung, sondern auch einen selbständigen Aufwandersatzanspruch aus seinem Rechtsverhältnis zum Käufer, welches als Auftragsverhältnis zu deuten ist; der neben der eingelösten Kaufpreisforderung bestehende eigenständige Aufwandsersatzanspruch umfaßt neben Zinsen und Kreditgebühren auch die ratenweise Rückzahlung der an den Verkäufer geleisteten Zahlung. Eine eigenständige Darlehensforderung der Bank entsteht hingegen nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020580
Dokumentnummer
JJR_19930608_OGH0002_0040OB00506_9300000_002