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Rechtssatz RS0020580

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0020580

Geschäftszahl

4Ob506/93

Entscheidungsdatum

08.06.1993

Rechtssatz

Der Finanzierer erwirbt im Rahmen des drittfinanzierten Kaufes bei der Darlehenskonstruktion nicht nur die einwendungsbehaftete Kaufpreisforderung, sondern auch einen selbständigen Aufwandersatzanspruch aus seinem Rechtsverhältnis zum Käufer, welches als Auftragsverhältnis zu deuten ist; der neben der eingelösten Kaufpreisforderung bestehende eigenständige Aufwandsersatzanspruch umfaßt neben Zinsen und Kreditgebühren auch die ratenweise Rückzahlung der an den Verkäufer geleisteten Zahlung. Eine eigenständige Darlehensforderung der Bank entsteht hingegen nicht.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 506/93
    Entscheidungstext OGH 08.06.1993 4 Ob 506/93
    Veröff: SZ 66/70 = ÖBA 1993,916 = EvBl 1993/176 S 738

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0020580

Dokumentnummer

JJR_19930608_OGH0002_0040OB00506_9300000_002