Rechtssatz RS0021348
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021348
Entscheidungsdatum
13.12.2001
Rechtssatz
Eine rechtsgeschäftliche (privative) Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich. Damit ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergeht, ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber erforderlich. Kommt es in diesem dreipersonalen Verhältnis nicht zu einer solchen Vertragsübernahme, besteht das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber fort. Der Schwerpunkt bei dieser arbeitsrechtlichen Vertragsübernahme liegt - wie bei der Betriebsnachfolge - im rechtsgeschäftlichen Verhältnis des Arbeitnehmers zum neuen Arbeitgeber.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 261/91
Entscheidungstext OGH 12.02.1992 9 ObA 261/91
Veröff: WBl 1992,231
- 9 ObA 18/95
Entscheidungstext OGH 22.02.1995 9 ObA 18/95
Beisatz: § 48 ASGG (T1)
- 8 ObS 23/95
Entscheidungstext OGH 24.05.1995 8 ObS 23/95
Auch; nur: Eine rechtsgeschäftliche (privative) Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich. Damit ein Arbeitsverhältnis auf einen neuen Arbeitgeber übergeht, ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber erforderlich. (T2) Beisatz: Eine "Vordienstzeitenanrechnung" ist somit die weitere Rechtsfolge einer vereinbarten Vertragsübernahme, die aufgrund der "gemäßigten Rechtsfolgentheorie" aus rechtsgeschäftlichen Handeln eintritt, nicht aber einer gesetzlichen Rechtsfolge gleichgehalten werden darf. (T3)
- 9 ObA 161/95
Entscheidungstext OGH 06.12.1995 9 ObA 161/95
Auch; nur T2; Beis wie T1
- 8 ObA 308/01d
Entscheidungstext OGH 13.12.2001 8 ObA 308/01d
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0021348
Dokumentnummer
JJR_19920212_OGH0002_009OBA00261_9100000_001