Rechtssatz RS0021392
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021392
Geschäftszahl
2Ob600/89; 7Ob644/92 (7Ob645/92)
Entscheidungsdatum
17.03.1993
Rechtssatz
Für den Fall, daß fehlende Zustimmungserklärungen der übrigen Miteigentümer zu baubehördlich bewilligungspflichtigen Veränderungen am Bestandgegenstand vereinbarungsgemäß vom Mieter zu erwirken sind, liegt darin ein bei Vertragsabschluß bereits berücksichtigter Rechtsmangel, für den ein Zinsminderungsanspruch, soweit er sich auf die fehlende Zustimmung der übrigen Miteigentümer stützt, ausgeschlossen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0021392
Dokumentnummer
JJR_19890412_OGH0002_0020OB00600_8900000_001