Rechtssatz RS0021488
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0021488
Geschäftszahl
9ObA78/87 (9ObA79/87)
Entscheidungsdatum
02.09.1987
Rechtssatz
Zerwürfnisse zwischen dem Regisseur und der Theaterunternehmerin, die schließlich das Scheitern der geplanten Aufführungen zur Folge haben, liegen in der Sphäre der Unternehmerin (§ 1155 ABGB) und berechtigen sie daher nicht zum Rücktritt vom Vertrag (vgl § 41 SchSpG).Zerwürfnisse zwischen dem Regisseur und der Theaterunternehmerin, die schließlich das Scheitern der geplanten Aufführungen zur Folge haben, liegen in der Sphäre der Unternehmerin (Paragraph 1155, ABGB) und berechtigen sie daher nicht zum Rücktritt vom Vertrag vergleiche Paragraph 41, SchSpG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0021488
Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_009OBA00078_8700000_001