Rechtssatz RS0022293
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtsgebiet
Zivilrecht, Strafrecht
Rechtssatznummer
RS0022293
Entscheidungsdatum
07.12.2004
Rechtssatz
Nehmen Personen, die zu einem bestimmten Zweck eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen wollen, eine diesem Zweck dienende Geschäftstätigkeit auf, bevor sie noch einen formgültigen Vorgründungsvertrag oder Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, so entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder offene Handelsgesellschaft, auf die im Innenverhältnis - soweit möglich und soweit nicht abweichendes vereinbart ist - die für die geplante Gesellschaft gesetzlich vorgesehene oder in Aussicht genommene besondere Regelung anzuwenden ist.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 570/81
Entscheidungstext OGH 05.05.1981 5 Ob 570/81
Veröff: SZ 54/69 = GesRZ 1981,178 (Anmerkung kritisch Ostheim)
- 7 Ob 530/90
Entscheidungstext OGH 17.05.1990 7 Ob 530/90
Auch
- 8 ObS 162/98a
Entscheidungstext OGH 10.12.1998 8 ObS 162/98a
Vgl auch; Beisatz: Nach neuerer Rechtsprechung wird zwischen der Vorgründungsgesellschaft, also dem Zusammenschluß von Personen, die eine Gesellschaft mbH erst gründen wollen, und der Vorgesellschaft, also dem Gesellschaftsverhältnis, das zwischen dem Abschluß des die Gesellschaft mbH errichtenden Gesellschaftsvertrages und der Eintragung dieser Gesellschaft im Firmenbuch besteht, unterschieden. (T1) Veröff: SZ 71/208
- 80 bS 49/00i
Entscheidungstext OGH 24.02.2000 80 bS 49/00i
Vgl auch; Beis wie T1
- 5 Ob 82/04a
Entscheidungstext OGH 07.12.2004 5 Ob 82/04a
nur: Nehmen Personen, die zu einem bestimmten Zweck eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen wollen, eine diesem Zweck dienende Geschäftstätigkeit auf, bevor sie noch einen formgültigen Vorgründungsvertrag oder Gesellschaftsvertrag abgeschlossen haben, so entsteht eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder offene Handelsgesellschaft. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0022293
Dokumentnummer
JJR_19810505_OGH0002_0050OB00570_8100000_001