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Rechtssatz RS0022435

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0022435

Geschäftszahl

1Ob26/74

Entscheidungsdatum

27.02.1974

Rechtssatz

Der Bauführer, dem bei einer in Gegenwart des Anrainers durchgeführten Bauverhandlung und in dem ihr folgenden Baubewilligungsbescheid aufgetragen wurde, bei Abbruchsarbeiten solche Maßnahmen zu treffen, daß Anrainerobjekte keinen Schaden erleiden, handelt dem Anrainer gegenüber schuldhaft, wenn er die Abbruchsarbeiten aufnahm und fortsetzte, obwohl es ihm erkennbar war, daß das geplante Bauvorhaben nicht ohne Verletzung des Baubescheides durchführbar war und mehr als ganz unbedeutende Folgen eintraten (SZ 36/159).

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 26/74
    Entscheidungstext OGH 27.02.1974 1 Ob 26/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0022435

Dokumentnummer

JJR_19740227_OGH0002_0010OB00026_7400000_002