Rechtssatz RS0022723
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022723
Entscheidungsdatum
28.11.1985
Rechtssatz
Adäquat kausale Folgen einer mangelhaften Buchung schuldändernder Vereinbarungen oder schuldtilgender Vorgänge, wie Nachlässe, Rückverrechnungen und Zahlungen, sowie einer Unterlassung der Buchung von Vorschußgewährungen an Dienstnehmer und sonstiger festgestellter Mängel sind sowohl die fachmännische Begutachtung des tatsächlichen Standes der Buchhaltung, die Nachtragung der erforderlichen Buchungsvorgänge, als auch die Verfolgung vermeintlicher Ansprüche ohne Berücksichtigung der nicht verbuchten schuldtilgenden Vorgänge.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0022723
Dokumentnummer
JJR_19851128_OGH0002_0060OB00757_8300000_001