Rechtssatz RS0022925
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0022925
Entscheidungsdatum
16.05.2002
Rechtssatz
Der Badegastaufnahmevertrag verpflichtet insbesondere auch dazu, ihre Gäste vor den Gefahren in allen Einrichtungen des Bades zu schützen, die durch unbefugte Ausübung eines darin betriebenen Gastgewerbes entstehen können. Aber auch die Bestimmungen über die Konzessionspflicht des Gastgewerbes suchen zufälligen Beschädigungen von Gasthausbesuchern vorzubeugen.
Entscheidungstexte
- 7 Ob 590/92
Entscheidungstext OGH 03.09.1992 7 Ob 590/92
Veröff: JBl 1993,396
- 6 Ob 194/01z
Entscheidungstext OGH 16.05.2002 6 Ob 194/01z
nur: Der Badegastaufnahmevertrag verpflichtet insbesondere auch dazu, ihre Gäste vor den Gefahren in allen Einrichtungen des Bades zu schützen, die durch unbefugte Ausübung eines darin betriebenen Gastgewerbes entstehen können. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0022925
Dokumentnummer
JJR_19920903_OGH0002_0070OB00590_9200000_001