Rechtssatz RS0023313
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023313
Entscheidungsdatum
17.12.2007
Rechtssatz
Es kann nicht gesagt werden, dass die Möglichkeit einer Pendelbewegung einer mit zwei Personen besetzten Gondel bei einer bestimmten Sitzverteilung es zur Haftungsbefreiung erfordert, im Ausstiegsbereich eine Aussteigshilfe zur Verfügung zu stellen oder gesonderte Anleitungen für das Verhalten beim Einsteigen und Aussteigen in den Stationen sowie in den Gondeln deutlich sichtbar anzubringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0023313
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19941027_OGH0002_0020OB00070_9400000_001