Rechtssatz RS0023387
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023387
Geschäftszahl
8Ob84/78; 12Os54/81; 8Ob149/83; 8Ob68/84; 8Ob39/87; 2Ob165/23p
Entscheidungsdatum
25.10.2023
Rechtssatz
Von jedem Kraftfahrer wird verlangt, dass er die Regeln der Fahrkunst beherrscht. Dazu gehört auch eine richtige Bedienung der Betriebseinrichtungen des Fahrzeuges, also insbesondere der Bremsen, sowie rasches und zweckmäßiges Verhalten bei auftretenden Gefahrensituation. Bedienungsfehler die auf mangelnde Beherrschung der Regeln der Fahrkunst zurückzuführen sind, können daher den Lenker nicht entschuldigen. (hier: Abrutschen vom Bremspedal)
Entscheidungstexte
- 8 Ob 84/78
Entscheidungstext OGH 17.05.1978 8 Ob 84/78
Veröff: ZVR 1979/10 S 13
- 12 Os 54/81
Entscheidungstext OGH 25.06.1981 12 Os 54/81
Vgl auch; Beisatz: Hier: Verwechseln von Bremspedal und Gaspedal bzw Abrutschen von einem auf das andere Pedal. Solche Fehlreaktionen sind dem ausgebildeten und geprüften Kraftfahrer in der Regel als fahrlässiges Verhalten zuzurechnen, weil sie auf einem Aufmerksamkeitsfehler oder Sorgfaltsfehler beruhen. (T1)
- 8 Ob 149/83
Entscheidungstext OGH 08.09.1983 8 Ob 149/83
Auch
- 8 Ob 68/84
Entscheidungstext OGH 18.04.1985 8 Ob 68/84
Auch; Beisatz: Hier: Fahrzeug zog bei einer nicht notwendigen Vollbremsung nach links, der Fahrer unterbrach Bremsvorgang nicht. (T2) Veröff: ZVR 1986/9 S 55
- 8 Ob 39/87
Entscheidungstext OGH 15.03.1988 8 Ob 39/87
Auch; Beisatz: Hier: Pistenraupenfahrer setzte Pistenraupe in Bewegung, ohne sich vorher selbst davon zu überzeugen, in welcher Lage sich eine unter dieses Gerät gestürzte Skiläuferin befand. (T3)
- 2 Ob 165/23p
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.10.2023 2 Ob 165/23p
vgl; Beisatz: Hier: Fehlerhafte Anwendung von Löschgeräten durch Berufskraftfahrer. Verschulden im konkreten Fall verneint. (T4)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0023387
Zuletzt aktualisiert am
12.12.2023
Dokumentnummer
JJR_19780517_OGH0002_0080OB00084_7800000_001