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Entscheidung 2 Ob 165/23p×

Entscheidung 2 Ob 165/23p

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0022592 Rechtssatz 15.06.1977Zivilrecht
Der Begriff "beim Betrieb" ist dahin zu bestimmen, dass entweder ein innerer Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder, wenn dies nicht der Fall ist, ein adäquat ursächlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang …
RS0022778 Rechtssatz 29.08.1968Zivilrecht
Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung abzuwenden (SZ 37/97, EvBl 1961/526 ua).
RS0023292 Rechtssatz 11.10.1973Zivilrecht
Wird ein Verkehrsteilnehmer bei einer plötzlich auftretenden Gefahr zu schnellem Handeln gezwungen und trifft er unter dem Eindruck dieser Gefahr eine - rückschauend betrachtet - unrichtige Maßnahme, dann kann ihm dies nicht als Mitverschulden angerechnet w …
RS0023382 Rechtssatz 22.06.1972Zivilrecht
Von einem Kraftfahrzeug - Lenker muss erwartet werden, dass er mit den Regeln der Fahrtechnik vertraut ist, die mit dem Fahren und Bremsen auf glatter Fahrbahn verbundenen Gefahren kennt und sein Verhalten danach einrichtet.
RS0023387 Rechtssatz 17.05.1978Zivilrecht
Von jedem Kraftfahrer wird verlangt, dass er die Regeln der Fahrkunst beherrscht. Dazu gehört auch eine richtige Bedienung der Betriebseinrichtungen des Fahrzeuges, also insbesondere der Bremsen, sowie rasches und zweckmäßiges Verhalten bei auftretenden Gef …
RS0023487 Rechtssatz 07.03.1978Zivilrecht
Der Verkehrssicherungspflichtige hat die verkehrsübliche Aufmerksamkeit anzuwenden und die notwendige Sorgfalt zu beachten, wenn auch die Sorgfaltspflicht nicht überspannt werden darf und die Grenzen des Zumutbaren zu beachten sind.
RS0023902 Rechtssatz 04.10.1984Zivilrecht
Für das Ausmaß der Sicherungspflicht ist entscheidend, ob nach den Erfahrungen des täglichen Lebens eine naheliegende und voraussehbare Gefahrenquelle bestand. (Hier: gefährliches Aufstellen eines hohen Klettergerüstes für Kinder auf Kaltasphalt - Mischgut).
RS0025975 Rechtssatz 04.04.1967Zivilrecht
Ein als Kraftfahrer beschäftigter Dienstnehmer, der konkrete Anweisungen des Dienstgebers zur Wartung des von ihm zu bedienenden Fahrzeuges erhalten hat, ist nicht verpflichtet, sich darüber hinausgehende eigene Kenntnisse über die notwendigen Wartungsvorgä …
RS0026183 Rechtssatz 25.05.1979Zivilrecht
Jeder Kraftfahrer muss mit den Regeln der Fahrtechnik und den besonderen Fahreigenschaften seines Fahrzeuges vertraut sein.
RS0026487 Rechtssatz 15.01.1970Zivilrecht
Geprüfte Fahrzeuglenker gelten in Bezug auf die ihr Fahrzeug betreffenden Vorschriften als Sachverständige im Sinne des § 1299 ABGB (vgl SZ 38/139).
RS0026508 Rechtssatz 13.02.1986Zivilrecht
Der Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB ist auch für Kraftfahrzeuglenker bezüglich der von ihnen zu fordernden technischen und rechtlichen Kenntnisse anzuwenden.
RS0026524 Rechtssatz 25.09.1979Zivilrecht
Die "Sachverständigenhaftung" nach § 1299 ABGB geht von einem objektiven Maßstab aus, wobei es auf die übliche Sorgfalt jener Personen ankommt, die die betreffende Tätigkeit ausüben. Der Sachverständige hat gerade für mangelnde Kenntnisse und Fähigkeiten ei …
RS0026541 Rechtssatz 22.10.1992Zivilrecht
Der vom Sachverständigen einzuhaltende Sorgfaltsmaßstab wird durch typischen und demnach objektiv bestimmten Fähigkeiten eines Angehörigen des betreffenden Verkehrskreises bestimmt. Entscheidend ist der Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe (vgl S …
RS0038554 Rechtssatz 17.06.1953Zivilrecht
Geht das schuldhafte Verhalten des Fahrzeughalters über die Ermöglichung einer unbefugten Benützung hinaus, ist die Allgemeinheit unmittelbar gefährdet und stellt sein Verhalten eine Verletzung seiner Halterpflicht überhaupt dar, dann tritt die Haftung im w …
RS0038787 Rechtssatz 16.09.1959Zivilrecht
Verschuldenshaftung eines Halters, der nicht jede ihm zumutbare Sicherungsmaßnahme gegen eine mißbräuchliche und die Allgemeinheit gefährdende Benützung seines Kraftfahrzeugs getroffen hat.
RS0040169 Rechtssatz 28.02.1989Zivilrecht
Behauptet die klagende Partei die Anwendbarkeit österreichischen Rechts und bleibt dieses Vorbringen in der Klagebeantwortung und im Rechtsmittelverfahren unbestritten, berief sich vielmehr die beklagte Partei selbst darin auf österreichisches Recht, liegt …
RS0058312 Rechtssatz 21.12.1971Zivilrecht
Der Halter haftet für das Verschulden der Personen, die mit seinem Willen beim Betrieb tätig waren; dabei unterscheidet das Gesetz nicht, ob vom Willen des Halters auch ein anlässlich dieses Tätigwerdens gesetztes Fehlverhalten umfasst ist oder nicht. Seine …
RS0058385 Rechtssatz 26.09.1972Zivilrecht
Der Begriff des Betriebes im Sinne des § 1 EKHG darf nicht bloß vom maschinentechnischen Standpunkt aus erfasst werden. Der Oberste Gerichtshof lehnt eine bloß maschinentechnische Begriffsbestimmung als zu eng ab und tritt für deren Erweiterung unter dem Ge …
RS0065615 Rechtssatz 11.11.1986Zivilrecht
Unter "gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen" im Sinn des § 59a Abs 1 KFG sind nicht nur jene des EKHG zu verstehen, sondern auch die Schadenersatznormen des ABGB.
RS0081163 Rechtssatz 20.06.1984Zivilrecht
Unter "gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" im Sinne dieser Bestimmung sind nicht nur etwa jene des EKHG zu verstehen, sondern auch die Schadenersatzvorschriften des ABGB. Der Versicherer hat daher für berechtigte Ersatzforderungen gegen seinen Versicherun …
RS0088976 Rechtssatz 07.11.1995Zivilrecht
Sowohl nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 1988) als auch nach dem Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 1994 deckt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Haftpflicht, die sich aus der Verwendung …
RS0088978 Rechtssatz 07.11.1995Zivilrecht
Der Begriff der "Verwendung eines Fahrzeuges" in den AKHB (und im KHVG 1994), der an die Stelle des Wortes "Gebrauch" im Sinn der Terminologie des deutschen Pflichtversicherungsgesetzes in § 10 Abs 1 AKB getreten ist, darf nicht enger ausgelegt werden als d …
RS0116494 Rechtssatz 05.06.2002Zivilrecht
Der Begriff des "Verwendens" eines Fahrzeuges in § 2 KHVG 1994 ist weiter als der Begriff "beim Betrieb" im Sinn des § 1 EKHG und umfasst auch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle zB zum Entladen anderer Fahrzeuge. Gemäß …