- 2 Ob 214/01m
Entscheidungstext OGH 05.06.2002 2 Ob 214/01m
Veröff: SZ 2002/79
- 7 Ob 148/03w
Entscheidungstext OGH 05.08.2003 7 Ob 148/03w
Vgl aber; nur: Der Begriff des "Verwendens" eines Fahrzeuges in § 2 KHVG 1994 ist weiter als der Begriff "beim Betrieb" im Sinn des § 1 EKHG. (T1)
Beisatz: Versicherungsschutz zufolge "Verwendung" (nach deutscher Terminologie: "Gebrauch") des (versicherten) Fahrzeuges im Sinne des § 2 KHVG besteht nicht bloß bei Verwendung des Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, sondern bei einer solchen schlechthin. Von einer solchen (bloßen) "Verwendung" ist auch auszugehen, wenn ein Kraftfahrzeug zum Zwecke des Transportes auf ein anderes Beförderungsmittel (hier: Bahn) gestellt ist, jedoch sodann während dieser Phase vom (wenngleich stillstehenden und immobilen) Fahrzeug dennoch eine typische gefahrengeneigte Schädigung ausgeht, wie dies gerade beim Herunterfallen ungesicherten (bzw ungenügend gesicherten) Ladegutes geradezu typisch und beispielhaft ist. (T2)
Veröff: SZ 2003/87
- 2 Ob 205/04t
Entscheidungstext OGH 04.10.2004 2 Ob 205/04t
- 8 ObA 73/03y
Entscheidungstext OGH 24.09.2004 8 ObA 73/03y
Auch; nur: Der Begriff des "Verwendens" eines Fahrzeuges in § 2 KHVG 1994 ist weiter als der Begriff "beim Betrieb" im Sinn des § 1 EKHG und umfasst auch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle. (T3)
Beisatz: Hier: Verwendung des Ladekrans eines LKW's für das Anheben des Arbeitskorbes. (T4)
Veröff: SZ 2004/141
- 7 Ob 177/04m
Entscheidungstext OGH 15.12.2004 7 Ob 177/04m
nur T1
- 7 Ob 46/05y
Entscheidungstext OGH 11.05.2005 7 Ob 46/05y
nur T3; Beis wie T2 nur: Versicherungsschutz zufolge "Verwendung" (nach deutscher Terminologie: "Gebrauch") des (versicherten) Fahrzeuges im Sinne des § 2 KHVG besteht nicht bloß bei Verwendung des Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, sondern bei einer solchen schlechthin. (T5)
Beisatz: Die Durchführung von (nicht gewerbsmäßigen) Reparaturarbeiten durch den Lenker gehört zum Gebrauch eines Fahrzeuges und die voraus entstandenen Schäden unterliegen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Hier: Auf Grund von unsachgemäß durchgeführter (durch das Undichtwerden der Kraftstoffleitung bzw des -tanks entstand ein Benzin-Luftgemisch, das sich entzündete) Reparaturarbeiten durch den Versicherungsnehmer kam es zu einer Explosion. (T6)
Veröff: SZ 2005/70
- 2 Ob 51/06y
Entscheidungstext OGH 06.04.2006 2 Ob 51/06y
Auch
- 7 Ob 182/08b
Entscheidungstext OGH 27.11.2008 7 Ob 182/08b
Auch
- 7 Ob 43/11s
Entscheidungstext OGH 29.06.2011 7 Ob 43/11s
Auch; nur T1
- 2 Ob 178/11g
Entscheidungstext OGH 19.01.2012 2 Ob 178/11g
nur T1; Beisatz: Hier: Verwendung eines selbständig haftpflichtversicherten, abgestellten Anhängers. (T7)
Veröff: SZ 2012/6
- 7 Ob 83/13a
Entscheidungstext OGH 23.05.2013 7 Ob 83/13a
nur T1
- 7 Ob 87/13i
Entscheidungstext OGH 03.07.2013 7 Ob 87/13i
nur T1; Veröff: SZ 2013/66
- 7 Ob 39/14g
Entscheidungstext OGH 22.04.2014 7 Ob 39/14g
Auch; nur T1; Beisatz: Vorbereitungshandlungen für das Be‑ und Entladen werden zum Ladevorgang gerechnet, der zur Verwendung des Fahrzeugs gehört (T8)
Beisatz: Nicht dem Gebrauch zuzurechnen sind solche Vorbereitungshandlungen vor Beginn des Beladens, bei denen das Fahrzeug noch nicht beteiligt ist. (T9)
- 2 Ob 47/14x
Entscheidungstext OGH 12.06.2014 2 Ob 47/14x
nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Mit dem (bloßem) Abladen eines einige Sekunden später auf die Fahrbahn hinunterrollenden Siloballens durch einen Traktor ist der „Entladevorgang“ noch nicht beendet. Der Schaden ist daher „durch die Verwendung“ des Traktors entstanden. (T10)
- 2 Ob 181/15d
Entscheidungstext OGH 28.06.2016 2 Ob 181/15d
Beis wie T9; Veröff: SZ 2016/66
- 2 Ob 188/16k
Entscheidungstext OGH 23.02.2017 2 Ob 188/16k
nur T1; Veröff: SZ 2017/24
- 2 Ob 175/17z
Entscheidungstext OGH 29.11.2018 2 Ob 175/17z
- 2 Ob 236/18x
Entscheidungstext OGH 28.05.2019 2 Ob 236/18x
- 2 Ob 179/19s
Entscheidungstext OGH 17.09.2020 2 Ob 179/19s
Beisatz: Hier: Sie begründet auch keine, von der Ersatzpflicht des hierin genannten Personenkreises unabhängige Schadenersatzpflicht des Versicherers. (T11)
- 8 ObA 27/21k
Entscheidungstext OGH 26.05.2021 8 ObA 27/21k
Vgl; Beis wie T3; Beisatz: Ein Schadensereignis durch Auspendeln eines bereits ausgebaut an einem Kran hängenden LKW‑Getriebes wird nicht “durch die Verwendung“ des LKW im Sinne von § 2 KHVG verursacht. (T12)
- 2 Ob 170/20v
Entscheidungstext OGH 21.10.2021 2 Ob 170/20v
nur T1; Beisatz: Hier: Anwärmen des Motors eines geparkten PKW mittels Heizlüfters. (T13)
- 7 Ob 10/22d
Entscheidungstext OGH 25.05.2022 7 Ob 10/22d
- 7 Ob 178/22k
Entscheidungstext OGH 25.01.2023 7 Ob 178/22k
Beisatz: Hier: Unfall zwischen Schwer-LKW (Dumper) und nicht kennzeichenpflichtigem Kettenbagger; Verwendungsausschluss in Betriebshaftpflichtversicherungsvertrag greift nicht. (T14)
- 2 Ob 165/23p
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 25.10.2023 2 Ob 165/23p
vgl; Beisatz: Hier: Der auf einen technischen Defekt während der Fahrt zurückzuführende Brand sowie die anschließenden Löscharbeiten sind im Hinblick auf den inneren Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug dessen Verwendung im Sinn des § 2 Abs 1 KHVG zuzurechnen. (T15)
- 7 Ob 101/25s
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.11.2025 7 Ob 101/25s
vgl; Beisatz: Hier: Zum Begriff der "Verwendung" des versicherten Fahrzeugs nach Art 1 AKHB 2018. (T16)