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Entscheidung 2 Ob 178/11g×

Entscheidung 2 Ob 178/11g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0065615 Rechtssatz 11.11.1986Zivilrecht
Unter "gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen" im Sinn des § 59a Abs 1 KFG sind nicht nur jene des EKHG zu verstehen, sondern auch die Schadenersatznormen des ABGB.
RS0081163 Rechtssatz 20.06.1984Zivilrecht
Unter "gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen" im Sinne dieser Bestimmung sind nicht nur etwa jene des EKHG zu verstehen, sondern auch die Schadenersatzvorschriften des ABGB. Der Versicherer hat daher für berechtigte Ersatzforderungen gegen seinen Versicherun …
RS0085140 Rechtssatz 13.10.1994Zivilrecht
Die Ausnahmeregelung des § 333 Abs 3 ASVG setzt voraus, dass der zu ersetzende Schaden von einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
RS0085182 Rechtssatz 29.10.1993Zivilrecht
Die Ausnahmeregelung des § 333 Abs 3 ASVG umfasst sämtliche durch einen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer gedeckten Personenschäden. Im Rahmen der Versicherungssumme trifft den (nicht vorsätzlich handelnden) Arbeitgeber einerseits die Gefährdungshaftung a …
RS0088976 Rechtssatz 07.11.1995Zivilrecht
Sowohl nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 1988) als auch nach dem Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 1994 deckt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung die Haftpflicht, die sich aus der Verwendung …
RS0109871 Rechtssatz 29.04.1998Zivilrecht
Im Hinblick auf diese haftpflichtversicherungsrechtliche Komponente der Neuregelung und der Absicht des Gesetzgebers, durch diese Regelung den bisherigen Haftungsausschluss der kraftfahrzeughaftpflichtversicherten Arbeitgeber bei Arbeitsunfällen gemäß § 175 …
RS0116494 Rechtssatz 05.06.2002Zivilrecht
Der Begriff des "Verwendens" eines Fahrzeuges in § 2 KHVG 1994 ist weiter als der Begriff "beim Betrieb" im Sinn des § 1 EKHG und umfasst auch die Verwendung des versicherten Fahrzeuges als ortsgebundene Kraftquelle zB zum Entladen anderer Fahrzeuge. Gemäß …
RS0119957 Rechtssatz 11.05.2005Zivilrecht
Die Durchführung von (nicht gewerbsmäßigen) Reparaturarbeiten am PKW durch den Lenker gehört zum Gebrauch eines Fahrzeuges und die voraus entstandenen Schäden unterliegen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Hier: Auf Grund von unsachgemäß durchgeführt …
RS0127605 Rechtssatz 19.01.2012Zivilrecht
Zum Verkehr zugelassene Anhänger, für die eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung besteht, fallen unter den Begriff des „Verkehrsmittels“ iSd § 333 Abs 3 ASVG.
RS0127606 Rechtssatz 19.01.2012Zivilrecht
Dem EKHG unterliegen Anhänger ‑ weil sie zwar Fahrzeuge aber nicht Kraftfahrzeuge sind ‑ für sich allein grundsätzlich nicht.
RS0127607 Rechtssatz 19.01.2012Zivilrecht
Dass der Unfall „beim Betrieb“ vorgefallen sein muss, ergibt sich aus der Bestimmung des § 333 Abs 3 ASVG nicht.
RS0127608 Rechtssatz 19.01.2012Zivilrecht
Die in § 59 Abs 1 lit a KFG normierte Haftpflichtversicherungspflicht muss auch den Anhänger im abgehängten Zustand decken.