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Rechtssatz RS0023682

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0023682

Geschäftszahl

4Ob524/92

Entscheidungsdatum

07.04.1992

Rechtssatz

Um die Gefährdung der körperlichen Sicherheit von Skischülern zu vermeiden, haben sich für Skilehrer - auch für den außervertraglichen Bereich - eine Reihe von Sorgfaltspflichten herausgebildet. So trifft den Skilehrer die Pflicht, auf Überschaubarkeit der Gruppe zu achten, die Tauglichkeit der Ausrüstung des Schülers zu überprüfen, ein dem Können der Gruppe angepaßtes Übungsgelände zu wählen, die Überforderung der Schüler durch Rücksichtnahme auf ihre körperliche Verfassung, durch Auswahl des angemessenen Geländes sowie durch Wahl der angepaßten Fahrspur und Fahrgeschwindigkeit zu vermeiden und die Schüler hinsichtlich aller die Sicherheit betreffenden Umstände aufzuklären und anzuleiten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 524/92
    Entscheidungstext OGH 07.04.1992 4 Ob 524/92
    Veröff: ZVR 1992/177 S 374 = SZ 65/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0023682

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2008

Dokumentnummer

JJR_19920407_OGH0002_0040OB00524_9200000_002