Rechtssatz RS0023691
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023691
Entscheidungsdatum
07.04.1992
Rechtssatz
Für Skilehrer in Skischulen ergibt sich aus den Landesskischulgesetzen die Verhaltenspflicht, die körperliche Sicherheit der Skischüler nicht zu gefährden. Die Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Skischüler durch einen Skilehrer im Rahmen eines Skikurses ist daher auch ohne Vertragsbeziehung zwischen ihnen rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0023691
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19920407_OGH0002_0040OB00524_9200000_003