Rechtssatz RS0023872
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0023872
Entscheidungsdatum
27.09.1988
Rechtssatz
Die "Notsturzregel", ein Schifahrer sei verpflichtet, den drohenden Zusammenstoß mit einem anderen durch rechtzeitiges Hinwerfen zu verhindern oder zumindest die Anprallwucht zu verringern, ist umstritten, da sich der Schifahrer durch das Fallenlassen in der Regel jeder weiteren Möglichkeit begibt, dem Hindernis auszuweichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0023872
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19880927_OGH0002_0050OB00581_8800000_001