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Rechtssatz RS0024104×

Rechtssatz RS0024104

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0024104

Geschäftszahl

8Ob26/66

Entscheidungsdatum

08.03.1966

Rechtssatz

Wenn das Eigentum an einem bebauten Grundstück gegen Bezahlung eines für den ganzen Gegenstand bestimmten Preises übertragen wird, muß im Zweifel angenommen werden, daß der Unterschiedsbetrag zwischen dem wahren Wert der Liegenschaften und dem Wert der Gegenleistung, nicht aber ein ideeller Hausanteil, geschenkt werden sollte. Der Widerruf der Schenkung betrifft daher nur den "überschiessenden Betrag". Nur dieser könnte also vom Geschenkgeber zurückverlangt werden.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 26/66
    Entscheidungstext OGH 08.03.1966 8 Ob 26/66
    Veröff: EvBl 1966/353 S 462 = SZ 39/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0024104

Dokumentnummer

JJR_19660308_OGH0002_0080OB00026_6600000_001