Rechtssatz RS0026476
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026476
Entscheidungsdatum
14.07.1994
Rechtssatz
War die Hausbank über die Vermögenslage der GmbH ins einzelne genau informiert, begegnete sie dem Vorschlag des Geschäftsführers, den Konkurs zu beantragen mit einer günstigen Fortbestehungsprognose und stellte sie die Kredite nicht fällig, kann dem Geschäftsführer ein Sorgfaltsverstoß für Verletzung von Gläubigerschutzvorschriften nicht angelastet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0026476
Dokumentnummer
JJR_19940714_OGH0002_0010OB00553_9400000_001