Rechtssatz RS0026692
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0026692
Entscheidungsdatum
29.04.1992
Rechtssatz
Der Auftrag, der Rechtsanwalt möge die mit der Übernahme eines Pachtverhältnisses durch einen neuen Pächter erforderlichen Vorkehrungen treffen, umfaßt nicht nur die Vornahme der erforderlichen Vertragsänderungen, sondern auch die ausreichende Belehrung über die damit verbundenen privatrechtlichen, aber auch öffentlichrechtlichen, zB gewerberechtlichen und abgabenrechtlichen Konsequenzen, deren genaue Kenntnis der Mandat beim Rechtsanwalt als Angehörigen des umfassendsten der rechtsberatenden Berufsstände geradezu als selbstverständlich voraussetzt (hier: § 4 Abs 2 GetränkeabgabeG 1978).Der Auftrag, der Rechtsanwalt möge die mit der Übernahme eines Pachtverhältnisses durch einen neuen Pächter erforderlichen Vorkehrungen treffen, umfaßt nicht nur die Vornahme der erforderlichen Vertragsänderungen, sondern auch die ausreichende Belehrung über die damit verbundenen privatrechtlichen, aber auch öffentlichrechtlichen, zB gewerberechtlichen und abgabenrechtlichen Konsequenzen, deren genaue Kenntnis der Mandat beim Rechtsanwalt als Angehörigen des umfassendsten der rechtsberatenden Berufsstände geradezu als selbstverständlich voraussetzt (hier: Paragraph 4, Absatz 2, GetränkeabgabeG 1978).
Entscheidungstexte
- 1 Ob 516/89
Entscheidungstext OGH 01.03.1989 1 Ob 516/89
Veröff: RdW 1989,221 = AnwBl 1990,49
- 3 Ob 559/91
Entscheidungstext OGH 29.04.1992 3 Ob 559/91
Vgl auch; Veröff: SZ 65/70
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0026692
Dokumentnummer
JJR_19890301_OGH0002_0010OB00516_8900000_002