Rechtssatz RS0027262
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027262
Entscheidungsdatum
11.10.2007
Rechtssatz
Mitverschulden des Arbeitnehmers, der seine Nichtanmeldung zur Sozialversicherung jahrelang hinnimmt.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 238/93
Entscheidungstext OGH 22.12.1993 9 ObA 238/93
Veröff: SZ 66/187
- 8 ObA 41/07y
Entscheidungstext OGH 11.10.2007 8 ObA 41/07y
Auch; Beisatz: Dann, wenn ein Arbeitnehmer jahrelang seine Nichtanmeldung hinnimmt, trifft ihn ein Mitverschulden an dem daraus resultierenden Schaden, das regelmäßig in etwa mit der Hälfte des daraus resultierenden „Pensionsschadens" angenommen wird. (T1); Beisatz: Hier: Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen, weil die Frage, ob dem Kläger die mangelnde Anmeldung bewusst gewesen ist, unerörtert und ohne entsprechende Feststellungen geblieben ist. (T2)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0027262
Dokumentnummer
JJR_19931222_OGH0002_009OBA00238_9300000_001