Rechtssatz RS0027736
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027736
Geschäftszahl
8Ob61/87 (8Ob62/87)
Entscheidungsdatum
12.04.1988
Rechtssatz
Wenn durch eine unzulässige Personenbeförderung die Lenkbarkeit und Stabilität des Fahrrades beeinflußt wird und es daher zu vom Fahrradlenker nicht gewollten und nicht beherrschbaren Richtungsänderungen seines Fahrzeuges kommt, dann obliegt die Entkräftung des prima - facie - Beweises, daß diese Richtungsänderung auf die schutzgesetzwidrige Mitbeförderung einer anderen Person auf dem Fahrrad zurückzuführen ist, dem Fahrradlenker.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0027736
Dokumentnummer
JJR_19880412_OGH0002_0080OB00061_8700000_002