Rechtssatz RS0027833
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0027833
Entscheidungsdatum
29.11.2021
Rechtssatz
Der Entlassungsgrund gemäß § 27 Z 1 AngG ist im Fall einer dem § 7 AngG nicht zu unterstellenden Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen nur dann erfüllt, wenn dem Angestellten konkrete Verstöße gegen seine Treuepflicht zur Last fallen oder er ein bestimmtes Verhalten einnimmt, das ihn des Vertrauens seines Dienstgebers unwürdig macht, wie etwa Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebsgeheimnissen etc.Der Entlassungsgrund gemäß Paragraph 27, Ziffer eins, AngG ist im Fall einer dem Paragraph 7, AngG nicht zu unterstellenden Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen nur dann erfüllt, wenn dem Angestellten konkrete Verstöße gegen seine Treuepflicht zur Last fallen oder er ein bestimmtes Verhalten einnimmt, das ihn des Vertrauens seines Dienstgebers unwürdig macht, wie etwa Verrat von Geschäftsgeheimnissen, Betriebsgeheimnissen etc.
Entscheidungstexte
- 9 ObA 116/91
Entscheidungstext OGH 19.06.1991 9 ObA 116/91
Veröff: RdW 1992,86 = Arb 10950 = ecolex 1991,800
- 9 ObA 244/91
Entscheidungstext OGH 18.12.1991 9 ObA 244/91
nur: Der Entlassungsgrund gemäß § 27 Z 1 AngG ist im Fall einer dem § 7 AngG nicht zu unterstellenden Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen nur dann erfüllt, wenn dem Angestellten konkrete Verstöße gegen seine Treuepflicht zur Last fallen oder er ein bestimmtes Verhalten einnimmt, das ihn des Vertrauens seines Dienstgebers unwürdig macht. (T1) Veröff: Arb 11003
- 9 ObA 239/98g
Entscheidungstext OGH 25.11.1998 9 ObA 239/98g
nur T1
- 9 ObA 15/10m
Entscheidungstext OGH 29.09.2010 9 ObA 15/10m
Auch; nur T1
- 9 ObA 78/12d
Entscheidungstext OGH 24.09.2012 9 ObA 78/12d
- 8 ObA 62/12v
Entscheidungstext OGH 24.10.2012 8 ObA 62/12v
Vgl auch
- 9 ObA 64/13x
Entscheidungstext OGH 25.06.2013 9 ObA 64/13x
Vgl auch
- 9 ObA 37/13a
Entscheidungstext OGH 24.07.2013 9 ObA 37/13a
Auch; nur T1
- 9 ObA 111/14k
Entscheidungstext OGH 27.11.2014 9 ObA 111/14k
- 8 ObA 18/18g
Entscheidungstext OGH 29.05.2018 8 ObA 18/18g
Vgl auch
- 8 ObA 85/21i
Entscheidungstext OGH 29.11.2021 8 ObA 85/21i
Vgl
Schlagworte
Arbeitgeber, Konkurrenzverbot, Geschäftsgeheimnis, Geheimnis, Vertrauensunwürdigkeit, Wettbewerbsverbot, Verletzung, Verstoß
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0027833
Zuletzt aktualisiert am
01.04.2022
Dokumentnummer
JJR_19910619_OGH0002_009OBA00116_9100000_002